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Zahnarztpraxis Dr. Wolpers

Fortbildungssiegel der BZÄK und DGZMK

Unsere Praxis führt seit Januar 2007 das BZÄK-DGZMK-Fortbildungssiegel (Fortbildungssiegel der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V.). 

Das Führen des BZÄK-DGZMK-Fortbildungssiegels ist als Bestandteil des freiwilligen Fortbildungsnachweises unserer Praxis zu sehen. Mit dem frühestmöglichen Erwerb sowie der jährlichen Erneuerung des BZÄK-DGZMK-Fortbildungssiegels geht unsere Praxis von Beginn an regelmäßig weit über die Mindestanforderungen der vom Gesetzgeber verordneten, lediglich in Fünfjahresabständen nachzuweisenden Pflichtfortbildungen hinaus. 

Die konsequente und kontinuierliche Weiterbildung unserer Praxis, regelmäßige Fortbildungen und Schulungen unserer Mitarbeiter sowie die Einführung eines sicheren Qualitätsmanagements dienen der Sicherstellung einer zahnärztlichen Versorgung unserer Patienten auf hohem wissenschaftlichen und medizinischen Niveau.

BZÄK-DGZMK-Fortbildungssiegel

Der nachfolgende Textausschnitt beschreibt die Kriterien zur Pflichtfortbildung sowie das zunächst als Pilotprojekt gestartete und später auf freiwilliger Basis vollends eingeführte Vergabeverfahren des wesentlich höherwertigen BZÄK-DGZMK-Fortbildungssiegels. Der Artikel stammt aus den Zahnärztlichen Mitteilungen vom Dezember 2005:

Zahnärztliche Fortbildung

Neue Leitsätze und Punktebewertung

16. Dezember 2005 - Die Leitsätze und die Punktebewertung zur zahnärztlichen Fortbildung sind in gemeinsamer Abstimmung von Bundeszahnärztekammer, Deutscher Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung überarbeitet, präzisiert und auf den neuesten Stand gebracht worden (beides findet sich im Wortlaut in nachfolgendem Beitrag Seite 20 bis 21). Sie werden ab 1. Januar 2006 gültig.

Gestrafft, präziser und auf dem neuesten Stand - die zahnärztlichen Leitsätze und die Punktebewertung zur Fortbildung sind rundum überarbeitet worden und treten ab 2006 in Kraft. Deutlich ist zum Beispiel jetzt herausgearbeitet worden, worin fachlich unabhängige Fortbildung besteht, es sind Unklarheiten beseitigt, neueste Entwicklungen berücksichtigt und die Besonderheiten von interaktiver Fortbildung mit aufgenommen. Nach nunmehr drei Jahren war es an der Zeit, eine Aktualisierung durchzuführen. Mit ihrer Neufassung lehnen sich die zahnärztlichen Leitsätze eng an die Regelungen der Ärzte an, mit gegenseitiger Anerkennung der ärztlichen und zahnärztlichen Fortbildungsmaßnahmen.

Das neue Fortbildungssiegel von BZÄK und DGZMK - der Name der Zahnärztekammer ist austauschbar, so dass jede Kammer ihr "eigenes" Siegel verwenden kann.


Im Auftrag des Vorstands der Bundeszahnärztekammer hatte der Beirat Fortbildung (eine gemeinsame Einrichtung von BZÄK, DGZMK und KZBV) die bisherigen Leitsätze sowie die Punktebewertung überarbeitet, unter Berücksichtigung des Feedbacks der Kammern. Verabschiedet wurden sie in den Vorständen von BZÄK, KZBV und DGZMK. 


Kriterien zur Pflichtfortbildung 
Die aktuellen Leitsätze beinhalten unter anderem auch die Kriterien, die nach § 95 d Absatz 2 SGB V aufzustellen sind. Danach sollen die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen im Einvernehmen mit den zuständigen Arbeitsgemeinschaften der Kammern auf Bundesebene den angemessenen Umfang der im Fünfjahreszeitraum notwendigen Pflichtfortbildung regeln. KZBV und BZÄK haben Einvernehmen darüber erzielt, dass der angemessene Umfang bei 125 Punkten in fünf Jahren liegt. Die KZBV formulierte weiterhin folgende Aussagen zum Nachweis der Pflichtfortbildung:

  • Sie empfiehlt allen Vertragszahnärzten, Fortbildungsnachweise zu sammeln.
  • Ein Verfahren zur Anerkennung abgeleisteter Fortbildung vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums soll es nicht geben.
  • Die KZBV fördert wie die BZÄK und die DGZMK das Prinzip der kontinuierlichen Fortbildung.
  • Dafür ist der Erwerb eines freiwilligen Fortbildungsnachweises der BZÄK/DGZMK ein geeignetes Instrument.
  • Zusätzliche Nachweise zur Fortbildungsanerkennung nach § 95 d SGB V sind dann entbehrlich.

Unabhängig davon hatte die Bundeszahnärztekammer bereits 2002 einen freiwilligen Fortbildungsnachweis beschlossen, der in mehreren Kammern (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, und Westfalen-Lippe) in Form eines Pilotprojektes derzeit erprobt wird. Dazu ist der Erwerb eines freiwilligen Fortbildungssiegels/Zertifikats möglich, das bereits nach drei Jahren Fortbildung erworben werden kann. Eine Evaluierung der Pilotprojekte ist im Verlauf des Jahres 2006 zu erwarten. Da die Zahnärzte ohnehin rege und auf freiwilliger Basis Fortbildung betreiben, wird vom Berufsstand der Zwang zur Fortbildung grundsätzlich abgelehnt. 

BZÄK und KZBV hatten in einem Schreiben im Oktober das Bundesgesundheitsministerium ausführlich über diese Sachverhalte und über ihre Handhabung der Pflicht zur fachlichen Fortbildung informiert. 


Fortbildungssiegel 
Der Beirat Fortbildung hat ein gemeinsames Fortbildungssiegel von BZÄK und DGZMK entwickelt, das von allen Kammern für deren Bereich spezifisch adaptiert und übernommen werden kann, und er empfiehlt den Zahnärztekammern und der DGZMK, dieses zu verwenden beziehungsweise zu vergeben. Es soll zum Beispiel auf Zertifikaten und Fortbildungs-Urkunden entsprechend seinen Platz finden. Der Wunsch nach Zertifikat und Siegel wird in der Kollegenschaft immer stärker geäußert, dem kommt das neue Siegel nach. Es will außerdem Kollegen motivieren, das Fortbildungssiegel der Kammer zu beantragen. 

Für die Ankündigung von Fortbildungsveranstaltungen in Programmheften und Teilnahmebescheinigungen zahnärztlicher Fortbildungsveranstaltungen fordert die Bundeszahnärztekammer die Anbieter auf, folgenden Passus als Hinweis für die Kollegenschaft auszuweisen: "Die Veranstaltung / der Kurs findet statt nach den Leitsätzen der BZÄK/DGZMK/KZBV zur zahnärztlichen Fortbildung und der Punktebewertung von BZÄK und DGZMK." 
pr 

zm (Zahnärztliche Mitteilungen) 95, Nr. 24, 16.12.2005, Seite 18

Zertifizierte Praxis für Implantologie seit 2006, 3D-Implantationsverfahren seit 2008 
Unsere Praxis in Hildesheim ist seit dem Jahr 2006 zertifiziert für den Bereich Implantologie nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich e. V. (DGI) und der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK). Das seit Anfang 2008 in unserer Praxis integrierte Verfahren der 3D-Implantologie (computerunterstützte, dreidimensional navigierte Implantationen auf Basis von CT- bzw. DVT-Radiographien der Kiefer) bringt bei schwierigen anatomischen Verhältnissen ein größtmögliches Maß an Sicherheit, weil die Implantate schon bei der Planung millimetergenau simuliert im Knochen geplant und später umgesezt werden können. 

Zertifizierte Praxis für ästhetische Zahnmedizin seit 2009 
Zusätzlich ist unsere Praxis in Hildesheim seit dem Jahr 2009 zertifiziert für den Bereich ästhetische Zahnmedizin nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Zahnmedizin e. V. (DGÄZ) und der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK). Im Bereich der Implantologie, bei der es um den Ersatz und die Wiederherstellung verlorener/fehlender Zähne geht, spielt die ästhetische Zahnheilkunde eine zunehmend wichtigere Rolle. Immer neue und zusätzliche individuelle Implantatteile haben ihre Einsatzgebiete gerade im Bereich der ästhetischen Restauration. 

KONTAKT

Dr. Stefan Wolpers
Zahnarzt Hildesheim

Zingel 8
31134 Hildesheim

 

Telefon: 05121 33369
Fax: 05121 9975670
E-Mail: info@praxis-wolpers.de
Web: www.praxis-wolpers.de


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(Zahnärztlicher Notdienst Hildesheim)

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